Obwohl, zumindest manche der heutigen bundesrepublikanischen Geschehnisse erinnern eher an die vergangenen Jahrhunderte, wenn nicht sogar an das Mittelalter. Eines jedoch dürfte neu und bisher wohl einzigartig in der Weltgeschichte sein. Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, daß irgendwo auf der Welt irgendeinem Volk zu irgendeiner Zeit untersagt wurde, seine eigenen, zivilen Kriegstoten zu betrauern. Bei allen Völkern der Welt – bis auf einem – ist es nicht nur üblich, sondern auch selbstverständlich, daß man ebenso seine gefallenen Soldaten ehrt, auch wenn sie scheinbar einen Angriffskrieg führten, was ja laut Haager Landkriegsordnung bis 1945 das legitime Recht eines jeden Landes war, so kurios es auch klingen mag.
An dieser Stelle mag man daran erinnern, daß die Bundesregierung 1999 ohne UNO-Beschluß völkerrechtswidrig Jugoslawien angegriffen hat, wobei auch Zivilisten getötet wurden. Haben diesem Beschluß nicht auch jene Schreihälse zugestimmt – und damit auch Blut an ihren Händen – die der Kriegsgeneration vorwarfen, Mittäter und Helfershelfer gewesen zu sein? Aber vielleicht werden ja eines Tages deren Enkel fragen: „Wo wart Ihr?“ oder wissen wollen, warum sie nichts unternommen haben, um das Leben der unschuldigen Jugoslawen zu retten und den Krieg zu verhindern. Denn schließlich sahen sie ja einfach nur zu oder liefen mit. Denkt man an die frühere Interpretation jener Gleisner, so dürfte die Formel dann in etwa so lauten: „Sämtliche Bürger der Bundesrepublik sind Mitschuldige an diesem Angriffskrieg, denn immerhin haben sie ja die Bundesregierung gewählt!“
Heute leben wir ja laut offizieller Verlautbarung in dem freiesten deutschen Staat der Geschichte, in dem der Wille des Volkes herrscht und die Meinungsfreiheit einen solch hohen Stellenwert besitzt, daß es niemand wagen würde, jemandem das Recht abzuschlagen, das zu sagen was er denkt. Gemäß den im 17. Jahrhundert gesprochenen Worten Baruch de Spinozas: „In einem freien Staat kann jedermann denken was er will, und sagen was er denkt“.
Wie geht also der Staat und bestimmte Teile der Gesellschaft mit einem privaten Verein um, der es sich zur Aufgabe gemacht hat in einer bisher in Gestaltung und Form noch nie dagewesenen Gedächtnisstätte den zivilen deutschen Kriegstoten des Zweiten Weltkrieges zu gedenken? Jenen Kindern, Frauen, Alten, wehrlosen Menschen, die durch Bombardierung, Gefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Vergewaltigung, Hunger und Lynchmord zu Tode kamen?
Zunächst einmal wird jenem Verein vom Staat, im Gegensatz zu jeder anderen Opfergruppe des Zweiten Weltkrieges, die eine Gedenkstätte für ihre Angehörigen errichten will, keinerlei finanzielle Unterstützung gewehrt!
Darüber hinaus versuchen die politischen und medialen Kreise, sich in inquisitionsähnlicher Polemik und Demagogie gegenüber der Gedächtnisstätte zu überbieten. Selbst Papst Innozenz VIII. hätte es nicht besser machen können. Ob das Gesagte gelogen ist oder nicht spielt dabei keine Rolle mehr, denn schließlich liegt es ja „im Auge des Betrachters“, also im Rahmen der „Meinungsfreiheit“, wie er den Verein einzuordnen hat. Erstaunlicherweise gibt es aber in dem Land der Meinungsfreiheit nicht wenige Menschen, die der Staat sicherheitshalber hinter Schloß und Riegel sperrt, und das lediglich deshalb, weil sie ihren Mitmenschen die Sicht auf bestimmte Dinge aus ihrem Blickwinkel schildern.
Der nächste Schritt ist, mit behördlicher Macht sämtliche baurechtlichen Vorhaben der Gedächtnisstätte zu blockieren, um dadurch das Projekt zum Scheitern zu bringen und gegebenenfalls die Initiatoren zur Aufgabe zu zwingen. Gleichzeitig ruft man die aufgehetzten Linksextremen und angeblichen „Antifaschisten“ auf den Plan, damit diese dann mit faschistischen Methoden die Mitglieder des Vereines einschüchtern. Oft genug hat man in der Vergangenheit schon gesehen, daß linke Extremisten selbst vor Brandstiftung – und damit vor Mordversuch – nicht zurückschrecken, wenn es um den Kampf gegen unliebsame Konzepte geht. Die verbale und geistige Auseinandersetzung scheuen sie jedenfalls wie der Teufel das Weihwasser.
Wenn Sie nun nicht glauben, daß heute so etwas möglich sei, dann fahren sie doch mal nach Borna bei Leipzig (www.verein-gedaechtnisstaette.de) und schauen sich die Gedächtnisstätte in der Röthaer Straße 22-24 an!
Die Erörterung der Frage, warum die „unbefangenen“ Gutmenschen – die sich das Motto der französischen Revolution „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ auf die Fahne geschrieben haben – so handeln, verspricht, aufschlußreich zu werden.
Wenn also jemand wirklich jener Menschenfreund ist, der er vorgibt zu sein, so sollte diese Freundschaft zu jedem Menschen gleichermaßen gelten, alles andere wäre pharisäerhaft. Das ist aber nicht der Fall. Die nominellen Weltverbesserer gehen überaus selektiv vor. Erkenntlich allein an der Tatsache, daß in ganz Deutschland kein einziges Denkmal für getötete deutsche Kinder des Zweiten Weltkrieges existiert! Immerhin betraf es mehrere hunderttausend Kleinkinder und Säuglinge. Die Unfähigkeit der Doppelzüngigen, einem solchen Kriegsverbrechen nicht nachtrauern zu können, enthüllt schamlos die moralische Geistesabwesenheit und deren sittliche Leere. Aber nicht nur das, auch eine Ausgrenzung und Herabsetzung deutschen Leidens. In einer etwas anderen Konstellation wäre jeglicher Tatbestand der Diskriminierung erfüllt. Wie will jemand, der nicht einmal dazu in der Lage ist, die jüngsten und unschuldigsten Angehörigen seines eigenen Volkes, vielleicht sogar seiner Verwandten zu betrauern, andere davon überzeugen, daß er ein wahrer Purist ist und seine Wehmut nicht duckmäuserisch aufgesetzt, sondern aufrichtig ist?
M. Kliese, 24.10.2007